Fortsetzung: Feliks alias Jörg Egerer bzw. Jörg Matthias Claudius Grünewald

von | 05.03.2020 | Blog, Juristische Aspekte | 4 Kommentare

Treffliche Worte des Richters im OLG Hamburg im Streitfall „Feliks“ alias Jörg Egerer alias Jörg Grünewald. Die mündliche Verhandlung des umstrittenen Wikipedia-Aktivisten gegen die Filmemacher Dirk Pohlmann und Markus Fiedler (ebenfalls Autor im Schwarzbuch Wikipedia) fand am 18. Februar 2020 statt. Hier fiel folgender Satz: „In diesem Gerichtssaal gelten nicht die Regeln von Wikipedia, sondern deutsches Recht.“

Lesen Sie den aufschlussreichen Bericht von Markus Kompa, Fachanwalt für Medienrecht, der Dirk Pohlmann und Markus Fiedler erfolgreich vertreten hat. Die juristische Auseinandersetzung dürfte Feliks alias Jörg Egerer alias Jörg Grünewald rund 30.000 Euro gekostet haben (falls Wikimedia diese Summe nicht begleicht, wie es der Verein vermutlich bei anderen Klagen dieses Kalibers bereits getan hat).

Ebenso aufschlussreich zur Vorgeschichte, von Markus Kompa.

Lesen Sie auch den Artikel von Helmut Roewer, selbst Jurist und Verfassungsschutzpräsident a. D., sowie Autor im Schwarzbuch Wikipedia. Der Artikel ist auf Conservo erschienen.

Artikelhinweise zum Thema finden Sie auch auf Twitter.

 

4 Kommentare

  1. Andreas Mäckler
  2. Andreas Mäckler

    Für Elias Davidsson hätte es mich gefreut, wenn er gegen Feliks endgültig gewonnen hätte, doch das Urteil aus der ersten Instanz wurde (für mich nicht völlig unerwartet, aber das soll hier nicht thematisiert werden) am 31. Januar 2022 vom OLG Koblenz revidiert. Siehe https://www.spiegel.de/netzwelt/web/wikipedia-schadensersatzforderungen-an-autor-feliks-zurueckgewiesen-a-f56824cf-f012-4f4d-8d2e-44b2c0fb1494
    Feliks‘ Reaktion siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Feliks#31._Januar_2022:_Berufungsurteil_in_Koblenz_-_Nenikikamen

  3. Andreas Mäckler

    Aufschlussreiches biografisches Interview aus der „Wikihausen“-Reihe mit dem Titel: „Elias Davidssons Lebenswerk und was Wikipedia daraus gemacht hat“ (auch Bezug nehmend auf das Urteil der 2. Instanz): https://www.youtube.com/watch?v=G3rQahfXwRo

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