Cancel Culture – das Beispiel WikiMANNia

von | 24.03.2021 | Blog, Juristische Aspekte | 4 Kommentare

Im Schwarzbuch Wikipedia gibt es ein erhellendes Interview mit Werner von WikiMANNia zum Thema „Wikipedia-Opfer“, daher kannte ich einige Dokumentationen der Seite und fand sie facettenreich.

Umso überraschter war ich, als ich am 21. Februar 2020 folgende E-Mail erhielt: „Betreff: Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 77494 – die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL

https://www.schwarzbuch-wikipedia.de/medienspiegel/

eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese Prüfungsnummer an. Vielen Dank!

Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter https://www.fsm.de/de/was-passiert-mit-der-meldung abrufen.

Der Beschwerdeführer wirft Ihnen die Verlinkung zu indizierten Seiten vor.

Ich habe Ihre Website im Rahmen meiner Vorprüfung in Augenschein genommen und dabei festgestellt, dass Sie auf die Seiten www.metapedia.org und https://at.wikimannia.org verlinken. Die Seite www.metapedia.org ist indiziert (Listenteil D). Außerdem verlinken Sie auf die Seite https://at.wikimannia.org, die inhaltsgleich mit der indizierten Seite https://de.wikimannia.org ist (Listenteil C). Dies stellt einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 Nr. 2 JMStV dar.

Die Verlinkung auf www.metapedia.org ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 11 JMStV absolut unzulässig und muss mithin von Ihnen entfernt werden.

Die Verlinkung auf https://at.wikimannia.org ist nur zulässig, wenn sichergestellt wird, dass sie nur für Erwachsene zugänglich ist. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie ein Altersverifikationssystem einsetzen.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum 28.02.2020 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die Landesmedienanstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie diese als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.“

Oha! „Bis zu 500.000 Euro“ – so also wird gegen unbescholtene, wissenschaftlich dokumentierende Autoren eine Drohkulisse aufgebaut: Widerlich!

Ich hatte nichts weiter als Rezeptionen zum Schwarzbuch Wikipedia dokumentiert und auf die entsprechende Seite als Rezeptionsbeleg verlinkt, was wissenschaftlich-publizistisch  notwendiger Standard ist …

Weil ich keine Lust auf Ärger hatte, der mir nichts bringen würde, folgte ich der Anordnung und fragte bei dem Verein nach, warum gleich ganze Webseiten indexiert und damit Menschen kriminalisiert würden, statt einzelne Sätze oder Artikel zu monieren (was ja mal passieren kann, dass man sich im Ton vergreift …). Immerhin würden Unternehmen wie Amazon auch nicht belangt, wenn sie beispielsweise The Anarchist Cookbook verkauften – ein Werk in Millionenauflage, das Schritt für Schritt erklärt, wie man in Heimarbeit Bomben baut, Giftcocktails mixt, etc. Es hat nachweislich zahlreiche Attentäter weltweit in ihrem Treiben unterstützt.

Eine Antwort auf diese Frage bekam ich vom FSM nicht. Ob daraus zu schließen ist, dass es okay und nicht „jugendgefährdend“ ist, was Amazon in einzelnen Werken anbietet, während Texte auf WikiMANNia generell (immerhin Tausende von Seiten, oft gut dokumentierend) es sein sollen?

Dass hier eine Behörde Unrecht praktiziert, sollte jedem klar sein!

Heute erhielt ich eine Kopie des Widerspruchs von WikiMANNias Betreiber, adressiert an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:

„Ich weiß offen gestanden nicht, wie die Bundesprüfstelle ein Verfahren MIT Rechtlichem Gehör durchführt. Auf der Webseite habe ich dazu jedenfalls keine Hinweise gefunden.

Dort finden sich nur Hinweise, wie eine Denunziation erfolgen kann:

„Nutzen Sie unser PDF-Formular, um eine Anregung zur Indizierung zu stellen.“
https://www.bundespruefstelle.de/bpjm/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/antraege-und-anregungen/antraege-und-anregungen-128752

Eine Infographik zeigt, dass einem Antrag sogleich die Entscheidung folgt:

„Die Grafik veranschaulicht den Ablauf des Indizierungsverfahrens.“
https://www.bundespruefstelle.de/bpjm/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/schema/schema-128774

Etwaige Hinweise zur Informatik der Betroffenen oder zum Rechtlichen Gehör fehlen gänzlich.
Transparenz ist offenbar nicht die Stärke dieser Zensurbehörde.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir darzulegen, wie Sie gedenken, dem Recht auf Rechtliches Gehör Genüge leisten zu wollen.
Darf ich auch nach einem voraussichtlichem Datum fragen?

Meine inhaltliche Begründung stellen ich HIER
https://blog.wikimannia.org/die-indizierung-wikimannias-die-inhaltliche-widerlegung-des-indizierungsantrags/
zur Verfügung.

Ich darf darauf hinweisen, dass sich WikiMANNia gegen Ressentiments gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass wendet und darauf hinarbeitet, die dadurch bewirkte tief­greifende Spaltung der Gesellschaft zu überwinden.
WikiMANNia setzt sich ebenfalls vehement für den Schutz der Jugend ein. Wir schützen die Jugend vor Familienzerstörung und staatlicher Indoktrination.

Joel Castro,
Betreiber WikiMANNia
23. März 2021″

4 Kommentare

  1. Jürgen Hass

    Diese Bevormundungskultur wird Neudeutsch auch „Cancel Culture“ genannt.

    Mit der Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Webpräsenz WikiMANNia als „jugendgefährdend“ indiziert. Weil „Zensur“ ein so hässliches Wort ist, spricht man lieber von „Jugendschutz“.

    Im Internet ist alles zu finden, angefangen mit Pornographie über Bomben­bau­anleitungen bei Amazon bis zu Enthauptungs­videos des IS in Facebook. Aber wenn es um Kritik am Feminismus oder um Kritik an der familienzerstörenden Familienpolitik in Deutschland geht, dann meint der deutsche Staat eingreifen zu müssen.

    WikiMANNia dokumentiert, ohne sich das Dokumentierte zu eigen zu machen. Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt, Rassismus oder Frauenfeindlichkeit findet sich in WikiMANNia nicht.

    Deutschland setzt die Tradition der Bücherverbrennung fort, heute mit den Mitteln des Internets. In den 1930iger Jahren hat man als „Entartete Kunst“ diffamiert und verboten, was man für „volkschädlich“ hielt. Heute vermeidet man die Begriffe „Volk“ und „volkschädlich“ und spricht statt dessen von „jugendgefährdend“, meint aber dasselbe. War damals „der Jude“ an allem schuld, so ist es „der Mann“, vor allem der „der weiße Mann“, noch genauer „der alte weiße Mann“.

    Die Täter sind damals wie heute Beamte und Staatsbürokraten. Ohne diese Tätergruppe hätte Hitler seine Verbrechen gar nicht begehen können. Die Bevormundungskultur will keine Kritik an der Politik zulassen, damals erreichte man das über Gleichschaltung, heute mit „Cancel Culture“ und „Indizierungen“.

    Das deutsche Volk soll dummgehalten werden und nicht durch verstörende Dokumentationen in Zweifel an der Richtigkeit der Politik in Deutschland geraten.

    WikiMANNia aber will das Volk aufklären und die Jugend vor Familienzerstörung und staatlicher Indoktrination schützen.

    Bitte helfen Sie WikiMANNia in seinem Kampf gegen die staatliche Bevormundungskultur in Deutschland.

    Wehren Sie sich dagegen, dass der Staat Ihnen vorschreibt, was Sie lesen dürfen und was nicht. Lassen Sie sich nicht in die Anstalt für „Betreutes Denken“ einliefern.

    Danke

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